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Die aufgeführten allgem. Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil
zwischen dem Mieter und der LagerXXL GmbH


1. Allgemeine Rechte des Mieters
Das angemietete Abteil darf durch den Mieter bis zum Ende des Mietvertrages ausschließlich für Lagerzwecke (siehe Vertragsbedingungen) und nach vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung zu etwaigen Hobby-Zwecken (zB Modellbau o.ä.) genutzt werden.

2. Übernahme des Abteils 
Der Mieter hat das Abteil bei Übernahme zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen dem Vermieter unverzüglich zu melden.  Bei Übernahme des Abteils hat der Mieter eventuell bestehende Schäden und Verschmutzungen der Lager XXL GmbH sofort zu melden. Bei Vertragsende ist das Lagerabteil in einem sauberen und ggf. gereinigten Zustand zu übergeben. Evtl. anfallende Reinigungskosten durch einen durch die Lager XXL GmbH beauftragten Dienstleister werden dem Mieter andernfalls in Rechnung gestellt.


3. Zutritt zum Lagergelände und zu den Abteilen 
3.1. Der Mieter hat während der Öffnungszeiten Zutritt zu für Ihn relevanten Teilen des Geländes und zu seinem angemieteten Lagerraum. Für PKW, Motorrad-Einlagerung o.ä. gelten ggf. für einen gesonderten Bereich des Geländes andere Öffnungszeiten – Der Mieter hat für eventuelle, kurzfristige Störungen der Schließanlage o.ä. kein Recht auf Schadenersatz durch den Vermieter. 


3.2. Nur der Mieter und/oder eine von ihm autorisierte Person darf das Gelände und die Lagerräume betreten. Die Lager XXL GmbH und deren Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, ggf. das Vorzeigen von Ausweisdokumenten zu verlangen. 

3.3. Der Mieter allein ist zur ordnungsgemäßen Sicherung und zum Abschließen seines Abteils mit einem geeigneten Vorhängeschloss verantwortlich 

3.4. Im Gefahrenfall ist die Lager XXL GmbH berechtigt, das Abteil eines Mieters zu öffnen. 


3.5. Sollten Umbaumaßnahmen, Instandhaltungsarbeiten o.ä. zum Zwecke der Erhaltung/Verbesserung der Abteile und des Gebäudes notwendig sein, so hat der Mieter dem Vermieter Zugang zu seinem Abteil zu verschaffen. Eine rechtzeitige Ankündigung (mind. 1 Woche vor den o.g. Maßnahmen) erfolgt durch den Vermieter dem Mieter gegenüber.

3.6. Der Vermieter hat das Recht, das Abteil ohne vorherige Verständigung des Mieters zu betreten, sofern das Abteil anderweitig, als in AGBs und Mietvertrag beschrieben genutzt wird und/oder Dritte gefährdet sein könnten.

3.6.1. falls der Vermieter begründet annehmen kann, dass das Abteil gemäß AGBs Waffen/verbotene Gegenstände/Gefahrengut/verderbliche Waren o.ä. (siehe Punkt 4.2.) enthält.

3.6.2. falls der Vermieter von der Polizei o.ä. Behörden gesetzlich dazu aufgefordert wird 

4. Nutzung der Abteile und des Geländes durch den Mieter 

4.1. Der Mieter versichert, dass die eingelagerten Güter sein Eigentum sind und/oder dass er durch den Eigentümer der eingelagerten Gegenstände zu deren Einlagerung berechtigt/beauftragt wurde und keine Rechte Dritter verletzt werden.


4.2. Es dürfen keinerlei Nahrungsmittel oder verderbliche Waren eingelagert werden. Dies Bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Vermieter. Stoffe/Flüssigkeiten, die entzündlich sind wie z.B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, Lacke, Lithium Batterien usw.; Gase in unter Druck stehenden Behältern; verbotene oder gestohlene Waffen; Hehlerware, illegale Betäubungsmittel aller Art, Sprengstoffe, Munition, Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Stoffe, die unter das Kampfmittel-Gesetz fallen; Giftmüll, Asbest o.ä.; Gegenstände, die Geruch absondern; jegliche verbotene Substanzen; Diebesgut.

4.2. Es dürfen keinerlei Nahrungsmittel oder verderbliche Waren eingelagert werden. Dies Bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Vermieter. Stoffe/Flüssigkeiten, die entzündlich sind wie z.B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, Lacke, Lithium Batterien usw.; Gase in unter Druck stehenden Behältern; verbotene oder gestohlene Waffen; Hehlerware, illegale Betäubungsmittel aller Art, Sprengstoffe, Munition, Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Stoffe, die unter das Kampfmittel-Gesetz fallen; Giftmüll, Asbest o.ä.; Gegenstände, die Geruch absondern; jegliche verbotene Substanzen; Diebesgut. Ebenso keinerlei Lebewesen jeder Art. 


4.3. Der Mieter hat kein Recht auf Mietminderung o.ä. im Falle eines kurzfristigen Stromausfalls, einer unterbrochenen Wasserversorgung im Gebäude o.ä. – die Lager XXL GmbH verpflichtet sich in einem solchen Falle zur schnellstmöglichen Behebung etwaiger Beeinträchtigungen, die dem Mieter durch o.g. Umstände entstehen könnten.

5. Es ist dem Mieter verboten, durch seine Einlagerung bzw seine Tätigkeiten auf dem Gelände der Lager XXL GmbH
a) andere Mieter und/oder den Vermieter zu beeinträchtigen, zu stören oder zu gefährden b) auf dem Gelände und im angemieteten Abteil einer Beschäftigung/einem Gewerbe nachzugehen, dass Illegal ist und/oder einer behördlichen Genehmigung bedarf c). das Abteil zu bewohnen, teilweise oder ganz unterzuvermieten, als dauerhaftes Büro zu nutzen oder als Geschäftsadresse anzugeben d). ohne Genehmigung des Vermieters bauliche Veränderungen am Abteil (Decke, Wände, Boden etc) vorzunehmen e) Gase oder Emissionen entstehen zu lassen bzw zu verursachen. 


5.1. Schäden am Abteil hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich zu melden 

6. Interner Umzug in gleichwertigen Lagerraum 
6.1. Bestehen seitens des Vermieter Gründe z.B.: Reparaturen, Umbauten, Anweisung durch Behörden o.ä., hat der Mieter auf Verlangen der LagerXXL GmbH innerhalb 10 Tagen sein Abteil zu räumen und ein ihm durch den Vermieter zur Verfügung gestelltes, gleichwertiges Abteil zu benutzen.

6.2. Sollte der Mieter dieser Aufforderung nicht innerhalb der Frist nachkommen, ist der Vermieter berechtigt, das angemietete Abteil zu öffnen und die Ware in ein gleichwertiges Abteil umzulagern. Durch nicht fristgerechtes Nachkommen dieser Pflicht durch den Mieter, können eventuelle, dadurch entstehende Kosten auf den Mieter umgelegt werden.

6.3. Der Mietvertrag und die Dauer des Vertrages bleibt durch eine Umlagerung durch den Vermieter in ein gleichwertiges Abteil unberührt.

7. Kaution, Miete, Zahlungsbedingungen, Sicherungsübereignung, Zahlungs-Verzug
7.1.1. Der Mieter hinterlegt bei Vertragsabschluss eine Monatsmiete als Kaution 

7.1.2. Diese Kaution wird von der LagerXXL GmbH ca. 14 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Zinsen rückerstattet, gegebenenfalls reduziert um den Betrag der notwendig ist, um: 

7.1.2.1. das Abteil zu reinigen, wenn der Mieter seiner Pflicht gemäß Ziff.2 nicht nachkommt.

7.1.2.2. Schäden zu beheben, die durch den Mieter verursacht wurden 

7.1.2.3. Verzugszinsen, Verbringungskosten, Mietrückstände, Mahnkosten, Verwertungs- bzw Vernichtungskosten für zurück gelassene Güter des Mieters.

7.2. Mietentgelt, Mindestmietdauer, Fälligkeit, Zahlung 

7.2.1. Die Höhe der Miete ist im Mietvertrag festgehalten und die Mindest-Mietdauer beträgt 4 Wochen. Sondervereinbarungen können uU. nach vorheriger Absprache getroffen werden.

7.2.2. Der Vermieter ist berechtigt, die Miete zumindest um den jährlichen Anstieg des VPI (Verbraucherpreisindex), anzupassen. Die Mitteilung hierüber wird dem Mieter zumindest 4 Wochen vor Wirksamwerden der Mietanpassung unter Angabe des Mieterhöhungszeitpunktes zugegangen sein. Dem Mieter steht bei einer entsprechenden Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht zu, welches der Mieter bis zwei Wochen vor Wirksamkeit der Mietanpassung ausüben kann. Die Sonderkündigung hat schriftlich zu erfolgen

7.2.3. Die erste Mietzahlung ist bei Mietbeginn fällig und umfasst die erste Monatsmiete. Eventuelle weiter nachfolgende Mieten (bei Anmietung des Abteils über den Zeitaum von 4 Wochen hinaus) sind jeweils am 1. Kalendertag der jeweiligen weiteren Mietmonate zur Zahlung fällig 7.2.3. Die erste Mietzahlung ist bei Mietbeginn fällig und umfasst die erste Monatsmiete. Eventuelle weiter nachfolgende Mieten (bei Anmietung des Abteils über den Zeitaum von 4 Wochen hinaus) sind jeweils am 1. Kalendertag der jeweiligen weiteren Mietmonate zur Zahlung fällig 


7.2.4. Geschäftskunden, die die Vorsteuerabzugsberechtigung erklärt haben, erklären sich auf Verlange des Vermieters bereit, einen qualifizierten Nachweis zu erbringen, dass die angemieteten Abteile nur für Zwecke verwendet werden, die gem § 15 USTG zum kompletten Vorsteuerabzug berechtigen. 

7.3. Verzug, Nicht-Bezahlung des Mietentgeltes, Pfandrecht 

7.3.1. Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB jährlich sowie Mahnkosten pro Mahnung in Höhe von mindestens 2,50€ zu erheben, es sei denn, der Mieter hat den Zahlungsverzug nachweislich nicht selbst verschuldet. Der Zinssatz erhöht sich auf 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs, 1 BGB, wenn der Mieter kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Die LagerXXL GmbH behält sich vor, gegebenenfalls weitere Schäden geltend zu machen. Im Falle von Rücklastschriften ist der Vermieter berechtigt den Verwaltungs-Aufwand sowie Pauschal-Kosten iHv 10€ in Rechnung zu stellen. 

7.3.2. Kann ein vom Mieter autorisierter Bankeinzug nicht ausgeführt werden, fallen zusätzlich die verrechneten Kosten der Bank an. 

7.3.3. Bezüglich offener Forderungen hat der Vermieter in Ausübung seines Vermieterpfandrechtes das Recht, dem Mieter den Zutritt zum Gelände und dem Abteil zu verweigern und ein eigenes Zusatzschloss am Abteil zu befestigen. Diese Maßnahmen können unabhängig davon vorgenommen werden, ob der Vermieter den Mietvertrag gekündigt/aufgelöst hat oder nicht. Die Ausübung dieses Rechtes ändert nichts an der Verpflichtung des Mieters offene Forderungen des Vermieters zu begleichen. 

7.4. Sicherungsübereignung, Ersatzmaßnahmen, Vermieterpfandrecht 

7.4.1. Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag überträgt der Mieter der LagerXXL GmbH das Eigentum und sämtliche Anwartschaften an allen in das Abteil zum Einzugszeitpunkt oder später eingebrachten Waren/Gegenständen („Sicherungsgut“). Die Übereignung des Sicherungsguts wirkt erst, wenn der Mieter mit der Bezahlung einer Forderung aus und/oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag mehr als 90 Tage ganz oder zum Teil (mindestens jedoch mehr als eine 4-Wochenmiete) im Verzug ist (= automatische Beendigung des Mietvertrages nach Mietvertrag). Die Übergabe des Sicherungsguts an den Vermieter wird dadurch ersetzt, dass der Mieter das Sicherungsgut für den Vermieter unentgeltlich verwahrt (§ 930 BGB). Übersteigt der Wert der für den Vermieter bestehenden Sicherheiten die Forderungen des Vermieters insgesamt um mehr als 10%, so ist der Vermieter auf Verlangen des Mieters insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Mieters verpflichtet. 

7.4.2. Die möglichen Ersatzmaßnahmen hinsichtlich der Waren/Gegenstände, welche nach Beendigung des Mietvertrages im Abteil verbleiben, sind dem Mietvertrag zu entnehmen. 

7.4.3. Die Ansprüche des Vermieters aus Vermieterpfandrecht bleiben unberührt. 

8. Kündigung des Mietvertrages 
8.1. Die Möglichkeiten, den Mietvertrag zu kündigen, richtet sich nach dem Mietvertrag. Erfolgt eine Kündigung während einer Mietwoche, so beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem Ablauf dieser Mietwoche. 

8.2. Beide Parteien haben das Recht, das Mietvertragsverhältnis bei Vorliegen eines triftigen Grundes in Schriftform fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter liegt insbesondere bei Verstößen gegen Ziffern 4 und 5 und 6 sowie dann vor, wenn der Vermieter seine Geschäftstätigkeit am Ort des angemieteten Lagers einstellt. 

9. Es kommt zu keiner (stillschweigenden) Verlängerung des Mietverhältnisses:
wenn der Mieter den Gebrauch des gemieteten Abteils nach Ablauf des Mietvertrages ohne Absprache mit dem Vermieter fortsetzt – Das Mietverhältnis gilt weiterhin ordnungsgemäß als beendet. Berufung auf § 545 BGB ist ausgeschlossen.

10. Beschränkung der Schadensersatzhaftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, unabhängig von der Art und unabhängig vom Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Außer, der Vermieter, gesetzliche Vertreter oder Angestellte der LagerXXL GmbH haben die zu Grunde liegende Pflichtverletzung vorsätzlich und/oder grob fahrlässig begangen. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt dann nicht wenn schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.


11. Versicherung
Die separate, dem Wert entsprechende Versicherung der eingelagerten Gegenstände obliegt dem Mieter. Er ist dazu nicht verpflichtet. Eine geeignete Versicherung über die bestehende Gebäudeversicherung der LagerXXL GmbH hinaus kann beim Vermieter angefragt werden und dann ggf. durch die LagerXXL GmbH vermittelt werden.

12. Allgemeine Vertragsbestimmungen
12.1. Jeder postalische Schriftverkehr der LagerXXL GmbH bzw. Mieters haben an die im Mietvertrag angeführte und bei Vertragsabschluss bekannte Adresse beider Vertragsparteien zu erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, jede Änderung seiner Anschrift o.ä. unverzüglich mitzuteilen. Geschieht dies nicht werden (falls notwendig) etwaige Kosten zur Adressermittlung des Mieters diesem durch den Vermieter in Rechnung gestellt. 


12.2. Rechte und Pflichten gehen beiderseits auf etwaige Rechtsnachfolger über. 


12.3. Es gelten grundsätzlich nur die in diesem Mietvertrag festgehaltenen Bedingungen. 


12.4. Auf dem Gelände des Vermieters gilt die Stvo. Den Anweisungen der LagerXXL Gmbh und/oder deren Angestellten ist Folge zu leisten. 


12.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Pforzheim, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. 


12.6. Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht den Bestand der übrigen Vertragsinhalte/bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame, die dem wirtschaftlichsten Sinn am ehesten entsprechen, zu ersetzen.


Kontaktdetails

LagerXXL GmbH
Industriestraße 45
75217 Birkenfeld

Telefon: 0174 7111747

Telefon: 0172 8458284
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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